07 Jul 2023

Initiative Tierwohl: „Wir machen weiter!“

Initiative Tierwohl setzt ihr Programm fort
Anpassung an staatliche Tierhaltungskennzeichnung ab 2025 geplant
Fonds für Ferkelerzeuger bleibt

etzt ist es offiziell: Die Initiative Tierwohl (ITW) setzt ihr Programm fort. Darauf haben sich Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Handel in einer gemeinsamen Erklärung verständigt, die von den ITW-Gesellschaftern nun bestätigt wurde. Etwa zweidrittel aller Mastschweine in Deutschland und gut 80 Prozent aller Masthühner und Puten profitieren bereits von der ITW. Über 12.000 Landwirte engagieren sich und bilden gemeinsam mit Fleischwirtschaft und Handel Deutschlands größtes Tierwohlprogramm. Die aktuelle Programmphase endet 2023. Jetzt steht fest, dass es trotz der Pläne zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung auch 2024 weitergeht.

„Wir freuen uns sehr, dass die Wirtschaftsbeteiligten aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Handel sich auf die Fortsetzung der ITW geeinigt haben“, erklärt Robert Römer, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl. „In den nächsten Wochen werden wir die Details ausarbeiten und Anfang August auf unserer Homepage veröffentlichen.“

„Wir machen weiter! Das ist ein weiterer Meilenstein in der ITW-Erfolgsgeschichte“, fügt Dr. Alexander Hinrichs hinzu. „In Zeiten wie diesen – die Wirtschaft stagniert, die Energiepreise steigen, die Inflation hält an – ist es gut zu sehen, dass Landwirtschaft, Fleischwirtschaft, Handel und nicht zuletzt die Verbraucher zusammenstehen und das Engagement für Tierwohl nicht abreißen lassen.“

Die ITW für Schwein wird 2024 fortgesetzt. Die Anforderungen an die Tierhaltung bleiben zunächst für ein Jahr unverändert. Für den Zeitpunkt, da das Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung in den landwirtschaftlichen Betrieben umgesetzt werden soll, bereitet die ITW ein entsprechend der Stufe 2 der staatlichen Kennzeichnung weiterentwickeltes Konzept vor. Der Zeitplan sieht die Umsetzung der dann weiterentwickelten ITW für 2025 vor.

Weiterhin ist die Planungssicherheit für die Landwirte integraler Bestandteil der ITW ab 2024. Vor diesem Hintergrund wird es für die Ferkelerzeugung weiterhin einen Fonds geben. Ein Tierwohlentgelt ist deshalb für die engagierten Ferkelerzeuger sichergestellt. Neu wird sein, dass diejenigen, die ihre Tiere an teilnehmende ITW-Mäster liefern, ein höheres Entgelt bekommen als diejenigen, die das nicht tun.

Die ITW für Masthähnchen, Puten und Enten wird ebenfalls 2024 fortgesetzt. Die ITW für Puten und Enten bleibt, was die Anforderungen an die Haltung angeht, unverändert. Angesichts der politischen Pläne zur Veränderung der Tierschutznutztierverordnung im Hinblick auf die Putenhaltung, muss noch abgestimmt werden, wie es 2025 weitergeht. Details hierzu können jedoch erst nach Konkretisierung der politischen Pläne erarbeitet werden. Die ITW für Masthähnchen ergänzt ihre Anforderungen an die teilnehmenden Tierhalter 2024 und plant darüber hinaus eine Weiterentwicklung, die dann ab 2025 umgesetzt wird.

Schweine-, Puten- und Hähnchenmäster sollen von ihren Abnehmern einen von der ITW empfohlenen Aufpreis für die Umsetzung der Tierwohl-Maßnahmen erhalten. Die ITW spricht die dringende Empfehlung an die Landwirte aus, rechtzeitig Vereinbarungen mit den Abnehmern der Tiere zu treffen, in denen der empfohlene Aufpreis festgehalten ist.

„Wir sind sehr froh, dass wir durch die Aufpreisempfehlung den Forderungen des Bundeskartellamts entsprechen können und hoffen auf einen fairen Umgang der Marktpartner miteinander“, erklärt Römer.

Quelle: Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH

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